Die Vorstandschaft leitet und verwaltet die Stiftung und ist unter anderem dazu verpflichtet über das Vermögen sowie die Einnahmen und Ausgaben Buch zu führen.
Weitere Mitglieder des Vorstandes sind:
Der Stiftungsrat ist unter anderem zuständig für die Wahl des Vorstandes sowie in Abstimmung mit dem Vorstand für die Auswahl der stiftungseigenen Projekte innerhalb des vom Vorstand vorgegebenen Stiftungsprogramms.
Weitere Mitglieder des Stiftungsrates sind: